Grundpflege

Hilfe bei der Pflege ist ein wichtiger Baustein in der Begleitung von Menschen mit Demenz. Zur Grundpflege gehören drei große Bereiche des täglichen Lebens:

  • Die Körperpflege, wie z.B. das Waschen, das Duschen, das Baden, die Mund- und die Zahnpflege, das Rasieren, sowie die Darm- und die Blasenentleerung
  • Die Ernährung, z.B. das Zubereiten von Mahlzeiten und die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Die sogenannte „Mobilisation“, z.B. das Aufstehen und das Zu-Bett-Gehen, das An- und das Auskleiden, das Gehen, das Stehen, das Treppensteigen, das Verlassen und das Wiederaufsuchen der Wohnung

Behandlungspflege

Mit Behandlungspflege sind pflegerische Tätigkeiten gemeint, die ausschließlich ärztlich verordnet werden. Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Medikamente richten und verabreichen, Verbandwechsel, Injektionen, Inhalationen, und Einläufe zählen unter anderem zur Behandlungspflege.

Palliativpflege

Palliativmedizin hat den Ansatz, die Lebensqualität von Patienten und Familien zu verbessern, die mit einer unheilbaren Krankheit konfrontiert sind. Leiden soll vorgebeugt und gelindert werden. Für viele Betroffenen bedeutet „Lebensqualität“ in ihrer gewohnten Umgebung und im Kreise der Familie bis zum Ende bleiben zu können.

24 Stunden Bereitschaft

Wir bieten eine 24 stündige Bereitschaft für pflegerische Notfälle an, die bei Bedarf jedem zur Verfügung steht. Rund um die Uhr ist eine unserer Pflegefachkräfte erreichbar, um die pflegerische Versorgung zu gewährleisten.

Verhinderungspflege

Ich pflege einen Angehörigen und möchte zum Beispiel verreisen, habe kurzfristig einen privaten Termin oder bin selbst erkrankt. Was kann ich tun? – In diesen Fällen können Sie die sogenannte „Verhinderungspflege“ in Anspruch nehmen.
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die jedem Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2-5 zusteht, der auch oder ausschließlich von einer privaten Pflegeperson gepflegt wird, z.B. der Ehefrau oder den Kindern.

Kinderkrankenpflege

In der Sozialstation im Amtsbereich Hürup wird auch die Versorgung durch eine Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin angeboten. Alle Leistungen der Behandlungspflege auf Verordnung des (Kinder-) Arztes, Anleitung in der Körperpflege sowie Krankenhausvermeidungspflege können erbracht werden.

Beratung

Was kann ich in meiner aktuellen Situation tun? Wer hilft mir? Was kostet das und wie kann diese Unterstützung bezahlt werden? – Fragen, die vielleicht jeder von Ihnen einmal hat. Information ist ganz wichtig und daher wird Beratung bei uns groß geschrieben!
Wir beraten Sie kostenlos vor Ort in Ihrem Zuhause oder natürlich auch bei uns in der Sozialstation. Rufen Sie gerne an unter 04634-93300 und vereinbaren einen Termin.

Schulungen zu Hause

Mit unserem Schulungsangebot in der Häuslichkeit nach § 45, SGB XI („Pflegeversicherungsgesetz“), richten wir uns vor allem an Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige,

  • deren Pflegesituation einer individuelleren Beratung bedarf
  • mit einer spezifischen Pflegesituation
  • die aufgrund ihres Alters, wegen Krankheit oder sonstiger Belastungen nicht in der Lage sind, an einem Pflegekurs teilzunehmen.

Pflegehilfsmittel

Jeder Versicherte hat das Recht, Pflegehilfsmittel in Anspruch zu nehmen. Durch die richtige Anwendung von Pflegehilfsmitteln können die Selbständigkeit gefördert, die Pflege erleichtert und ggf. Folgeerkrankungen verhindert werden.